Montag, 12. Juli 2010

Rauchverbot in Bayern - Österreich noch weit davon entfernt

Am Sonntag, dem 4.7. 2010 fand in Bayern eine Volksabstimmung über ein umfassendes Rauchverbot in Gastronomiebetrieben statt. 61 Prozent der Teilnehmer stimmten für das strengste Antirauchergesetz in ganz Deutschland und somit ist ab dem 1. August das Rauchen in Gaststätten, Kaffeehäusern, Bars und sogar Bierzelten ausnahmslos verboten. Die einzige Sondergenehmigung erhält das diesjährige Oktoberfest in München, wo noch einmal geraucht werden darf, weil bereits vor der Volksabstimmung ein Antrag diesbezüglich eingebracht worden war. Insgesamt waren 9,4 Millionen Bayern wahlberechtigt, von denen aber nur knappe 38 Prozent vor ihrem Recht Gebrauch machten.

Österreich ist von so einem strikten Gesetz noch weit entfernt. Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) spricht sich nach wie vor gegen eine Volksbefragung zum Thema Rauchverbot aus. Er geht davon aus, dass das jetzige Rauchergesetz umgesetzt, kontrolliert und exekutiert wird. Seit dem 1. Juli 2010 ist in Österreich eine räumliche Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereichen in Gastronomiebetrieben verpflichtend. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen müssen Wirte mit Strafen zwischen 2.000 und 10.000 Euro rechnen. Der Haken daran: Eine strenge und konsequente behördliche Kontrolle des österreichischen Rauchergesetzes bleibt bis jetzt aus. Es sind die Gäste selbst, die bei Missachtung der nun geltenden Bestimmungen die betreffenden Gastronomiebetriebe melden müssen. Erst danach werden die Behörden aktiv. Dies lässt befürchten, dass auch weiterhin in Österreichs Lokalen ordentlich gequalmt wird.

Mehr zum Thema:

ORF
Oberösterreichische Nachrichten
FAZ


Foto Copyright: Thorsten Freyer/pixelio.de

1 Kommentare:

  1. Wenn ein Voksentscheid mit den Stimmen von 20 % der Wahlberechtigtn, zum grßen Teil stark engangiert und gut organisiert, zu einer von diesen gewollten Regelung führt, dann hat das mit DEmokrtie nichts zu tun, dies ist die Diktatur durch eine Minderheit. Sc solte in einer Demokratie, in der stets Kompromisse erforderlich sind um die Freiheit der anderen nicht zu beschneiden, die schlichte Frage ja oder nein gar nicht erst zulässig sein.

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