Dienstag, 16. November 2010

Justiz schraubt Leistungen zurück


In ihrem Entwurf zum BudgetbegleitG-Justiz 2011 - 2013 sieht die Justizministerin - trotz gegenteiliger Beteuerungen - drastische Einschnitte im Kundenservice durch die Gerichte vor.

"Die vorgeschlagenen Regelungen verbessern für alle Personen den Zugang zum Recht", tönt es einleitend noch vollmundig aus den Erläuterungen zum Entwurf. Bei Betrachtung der konkreten Auswirkungen auf die Rechtsunterworfenen kommt dann doch der eine oder andere Zweifel an dieser Aussage auf. Es käme ja anders herum der Quadratur des Kreises auch verdächtig nahe, wenn ein Sparpaket den Betroffenen ausschließlich Vorteile brächte.

Im FortpflanzungsmedizinG etwa wird die für Lebensgemeinschaften verpflichtende Beratung samt Zustimmungsbestätigung hinkünftig nur noch notariell angeboten. Wenn es bisher möglich war, die gleiche Leistung alternativ beim Bezirksgericht zu beziehen, so war das nicht bloß ein mehr an Angeboten, es wurde überdies gerade die für die Betroffenen kostengünstigere Variante abgeschafft - was ihnen nun angeblich einen besseren Zugang zum Recht verschaffen soll...

Auch im Zivilprozessrecht soll bei einer Vielzahl jener Regelungen der Rotstift angesetzt werden, welche bislang eine mündliche Eingabe einräumen, die durch gerichtliche Protokollierung Eingang in die Akten findet. So soll zB die Ausnahme für den mündlichen Rekurs nach § 520 Abs 1 Satz 2 ZPO entfallen und damit auch für solche Rekurse Anwaltspflicht gelten, bei denen diese Vertretung in erster Instanz noch nicht geboten war - was den Zugang zum Recht für alle Personen bestimmt verbessert...

Eine Anhebung der Strafbarkeitsschwelle bei Vermögensdelikten ist nicht vorgesehen - kein Grund zur Besorgnis also? Wenn aber die für die Strafbarkeit einer fahrlässigen Körperverletzung erforderliche Dauer der Gesundheitsschädigung von drei auf 14 Tage erhöht werden soll, dann möchte man besser nicht in der am 13. Tage wieder abgeschwollenen Haut des Opfers stecken. Die verletzte Person hat nämlich in diesem Fall nicht mehr die Rechtssicherheit einer strafrechtlichen Verurteilung des Täters in Aussicht. Bei einer zivilgerichtlichen Verfolgung von Schmerzengeldansprüchen trägt somit hinkünftig der Verletzte das durch standardmäßigen Sachverständigeneinsatz nicht unerhebliche Kostenrisiko. Dass solche Verletzungen nun straffrei bleiben sollen, steht auf einem eigenen Blatt - jedenfalls aber bekommen nun auch die Opfer einen wesentlich besseren Zugang zum Recht...

Der verbesserte Zugang der Rechtspraktikanten zu ihren Rechtskenntnissen sei hier nur am Rande erwähnt. War es im Laufe der bisherigen neun Monate des sogenannten "Gerichtsjahres" noch möglich, an zumindest drei verschiedenen Gerichten zumindest den einen oder anderen Fall eine Weile mit zu bearbeiten, so lässt die vorgeschlagene Kürzung auf fünf Monate hier nur zwei Szenarien erwarten: Entweder die gesamte Dauer an einem Gericht dem allgemeinen Spezialisierungstrend zu folgen, oder aber wie bisher mehrere Arten von Gerichten kennen zu lernen; diesfalls würde aber der Lerneffekt auf das Verfolgen einzelner Verhandlungen reduziert (was - so gesehen - auch an fünf Tagen zu absolvieren wäre), da bis zur nächsten Tagsatzung schon mindestens zwei Wechsel fällig sind. Dieser verbesserte Zugang zum Recht - aus ganz anderer Perspektive -, wird die Qualität der Ausbildung wohl nicht zwingend heben...

Eine Reihe von deutlichen Gebührenerhöhungen, vor allem bei Grundbuch und Firmenbuch rundet die segensreichen Auswirkungen dieses Entwurfs gründlich ab. Allein die teils 10%ige Erhöhung bei den beiden öffentlichen Büchern soll knapp zwei Drittel des ganzen Beitrags aus dem Justizressort zum Sparpaket des Bundes ausmachen. Wie in manchen Wirtschaftszweigen gilt offenbar auch hier: Je teurer, desto besser wird der Zugang zum Recht für alle Personen...

Wo Leistungen gestrichen werden, wird naturgemäß der eingesparte Aufwand in aller Regel auf die bisherigen Nutznießer derselben überwälzt. Man muss kein Experte sein, um diese Gesetzmäßigkeit zu erkennen. Auch die Notwendigkeit einer Sanierung des öffentlichen Haushalts ist für die meisten BürgerInnen nachvollziehbar. Wozu also mit der eingangs zitierten Bemerkung noch lange Sand in die Augen streuen? Ein ehrlich und transparent präsentierter Vorschlag würde wohl auf deutlich mehr Akzeptanz stoßen!

th 101115_01

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